Willkommen bei Motorradclub Kollmar Elbe von 1960 e.V.
Home  ·  Dein Profil  ·  Bilder  ·  Forum  

  Übersicht
· Home
· Bilder
· Dein Profil
· Downloads
· Gaestebuch
· Kontakt
· Linkliste
· Private Nachrichten
· Termine
· Uns weiterempfehlen
· User

  Who's Online
Zur Zeit sind 11 Gäste und 0 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Motorradclub Kollmar Elbe seit 1960 e.V.

 

MC Kollmar/Elbe von 1960 e.V.

SATZUNG

§1

Der Verein führt den Namen "Motorradclub Kollmar/Elbe von 1960 e.V." und hat den Sitz in 25335 Raa-Besenbek, Ortsteil Spiekerhörn. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§2

Zweck des Vereins ist es, ehrliche und kameradschaftliche Motorradfreunde zueinander zu führen.

 

§3

Mitglied kann jeder Motorradfahrer werden. Die Aufnahme kann beim Vorstand beantragt werden. Der Antrag wird jeweils am 1. Mittwoch des darauffolgenden Monats bekannt gegeben; nach einer Probezeit von vier Wochen wird von den Mitgliedern über die Aufnahme abgestimmt. Die Partner der Clubmitglieder (Ehefrau, Verlobte, Freundin) sind beitragsfreie und stimmberechtigte Mitglieder. Passive Mitglieder können werden, die dem Club mindestens 3 bis 5 Jahre angehört haben und das Motorradfahren aus Alters- oder Gesundheitsgründen aufgeben. Hierzu muß ein ein Antrag beim Vorstand gestellt werden.

 

§4

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es

1. in einjährigen Beitragsrückstand steht.

2. ein Jahr nicht im Club erscheint.

3. das Motorradfahren aufgibt.

4. sich unkameradschaftlich, unehrlich und nachteilig dem Club gegenüber benimmt

Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

§5

Der Clubabend findet jeden Mittwoch ab 20.00 Uhr im Clublokal "Fährhaus Spiekerhörn" statt.

An jedem 1. Mittwoch im Monat wird die Anwesenheit aller Clubmitglieder bis 20.30 Uhr erwünscht.

 

§6

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist im Zeitraum vom 1. bis 31. Januar eines jeden Jahres zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist sind 3,- € Strafgeld zu entrichten. Clubmitglieder, die ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten, sind für die Dauer ihrer Dienstzeit beitragsfrei. Beiträge werden nicht zurückerstattet.

 

§7

Der Vorstand besteht gemäß §26 BGG aus

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

3.Rechnungsführer

4. Schriftführer.

Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Clubmitglieder sein. Passive Mitglieder können nicht in den Vorstand gewählt werden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

 

§8

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im November statt. Außerdem muß die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Clubs es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

 

§9

Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen mittels Brief oder durch Anschlag am Schwarzen Brett im Clublokal einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

 

§10

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sind auch diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlußfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muß jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.

 

§11

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein Beschlußbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

 

Die vorstehende Satzung wurde am 06.März 1985 errichtet.


  Verein
Vorstand
Satzung
Wann & Wo
Mitgliederbereich

  Geschichte
Wiegengeschichte
Clubgeschichte 1960-1974
Clubgeschichte 1975-1985
40. Clubtreffen (2000)

  Login
Benutzername

Passwort

Security Code: Security Code
Type Security Code

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Terminkalender
September 2010
  1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
 
Keine Termine für heute.

Web site engine's code is Copyright © 2003 by PHP-Nuke. All Rights Reserved. PHP-Nuke is Free Software released under the GNU/GPL license.
Erstellung der Seite: 0.146 Sekunden